Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Dienstag, 31.01.2012 (vor 4462 Tagen) @ Desperado

» Wenn ich schätzen müsste, könnte ich mit Recht sagen dass ich mich pro Woche nie mehr als 48 Stunden in der Zweitwohnung oder überhaupt in Nürnberg aufhalte, Schlafen eingerechnet.

Melderecht: Nürnberg als Zweitwohnsitz gehört da nicht hin. Die Wohnung in Nürnberg soll als Nebenwohnung registriert werden und dssd muss dem Einwohnermeldeamt in N. plausibel dargelegt/ggf. nachgewiesen werden.

Da geht es grundsätzlich nicht um Aufenthaltsstunden in der Wohnung, sondern um ganze Tage (am Ort der Wohnung). Da steht für Di, Mi und Do wohl unumstößlich fest, dass diese Tage der Nürnberger Wohnung zuzuordnen sind. Sonnabend und Sonntag sind genau so unumstößlich der Wohnung am Heimatort zuzurechnen.

Entscheidend für den „überwiegenden Aufenthalt“ ist somit der Umgang mit em Montag und Freitag. Deswegen sollte man so rechnen: Am Montag vom Heimatort direkt zur Arbeit und erst am Abend nach Nürnberg in die Wohnung. Damit dürfte der Montag melderechtlich eindeutig der Wohnung im Ruhrgebiet zuzuordnen sein. Auf den Freitag kommt es damit nicht mehr unbedingt an – da könnte man selbst bei Deiner Schilderung in Streit geraten.


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