Anmeldung verpasst - Fürth

Alfred @, Donnerstag, 02.02.2012 (vor 4877 Tagen) @ Emmariene

» ... So einfach kann's gehen...
Mir ist immer noch nicht klar, welche Rolle die melderechtliche Registrierung einer Nebenwohnung bei einer Verkehrskontrolle spielen kann und soll und wie man sich da verplappern kann. Aber lassen wir das, denn für den hier relevanten Sachverhalt ist es eh unwesentlich.

» ...laut Kämmerei reicht es, wenn man eine Nebenwohnung nutzt ...
Die Auskunft der Kämmerei ist blanker Unsinn. Es reicht für die Erhebung einer ZWSt eben nicht, eine Nebenwohnung nur zu nutzen, man muss auch Inhaber dieser Wohnung und volljährig sein. Ich fürchte allerdings, dies ist für Deinen Freund nicht hilfreich, denn ich vermute mal, dass er Inhaber der Nebenwohnung ist(und es sich wirklich um die faktisch nicht vorwiegend genutzte Wohnung handelt). Sollte das der Fall sein, bleibt ihm nur der Antrag auf Befreiung wegen Unterschreiten der bayer. Armutsgrenze (hilft auf jeden Fall für 2012 und die Zukunft). Müsste auch rückwirkend möglich sein, zumindest verfahren einige Städte dementsprechend. Den Antrag (für den kompletten Zeitraum) sollte Dein Freund auf jeden Fall stellen.


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