Anmeldung verpasst - Fürth
» Also für 2012 und 2011 funktioniert das auch, aber für die Zeit davor nicht mahr, hat die Dame zumindest gesagt. Wüsste jetzt nicht wo ich das überprüfen sollte...
Die Hinterfotzigkeit dieser Vorschrift (nachzulesen in Artikel 3 Abs. 3, Satz 7 des bayer. Kommunalabgabegesetzes) hat Rebell ja ausführlich dargelegt.
Die Auffassung der Rechtsschutzversicherung ist im Wesentlichen richtig. Dennoch gibt es Städte, die als Ausgangtermin für den Befreiungsantrag den Erlass des Steuerbescheides gelten lassen. Antrag also trotzdem stellen. Die Stadt muss etwas dazu schreiben und dann kann man immer noch entscheiden, ob man das so hinnimmt – Verarschung ist es allemal.
Die Kommunen halten sich da gerne bedeckt. Formal scheinen sie damit im Recht – ich halte dieses Verhalten für eine Verletzung der Amtspflicht und damit für bürgerfeindlich.
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Emmariene,
01.02.2012
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