Münster - verschachtelte Formulierungen
» Es ist erstaunlich auf welche kruden Ideen Kommunen kommen, wenn es um die
» ZWSt geht. In Deinem Fall zu Deinen Gunsten. So wie es klingt, bist Du
» nicht ZWSt-pflichtig Bis 11/2011 nicht, weil die Münsteraner Befreiung
» greift
Leider greift die Befreiung nicht. Wenn man die Befreiung im Gesamtkontext liest, so stellt sich (angeblich) heraus, dass es völlig egal ist, ob man unverheiratet, nicht dauernd getrennt lebend und mit Kind ist: Laut Stadt Münster bin ich zweitwohnsitzsteuerpflichtig. Für wen diese Befreiung nun greift - vielleicht erklärt mit die Stadt Münster das irgendwann mal. Ich verstehe das, was da auf der Website steht, zumindest nicht.
Sehr ärgerlich, denn die Stadt Münster hat sich mit der Bearbeitung meines Antrags 10 Monate zeit gelassen. 10 Monate, in denen ich glaubte, befreit zu sein und 10 Monate, in denen ich mich ohne Probleme hätte ummelden können.
ab 11/2011 nicht, weil Du in Münster mit Hauptwohnung registriert
» sein dürftest und nunmehr Deine Nebenwohnung in Düsseldorf hast.
Da habe ich leider verpasst, einen gemeinsamen Wohnsitz in Münster anzumelden, es blieb also bei der Zweitwohnung Münster.
Die Stadt Münster verzichtet dennoch ab 12/2011 auf die Steuer, da mich das Standesamt nicht darauf hingewiesen hat, dass wir als Verheiratete eine gemeinsame Hauptwohnung haben müssen.
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kodicic,
16.02.2012
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Alfred,
16.02.2012
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kodicic,
19.02.2012
- Münster - verschachtelte Formulierungen - Alfred, 19.02.2012
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kodicic,
19.02.2012
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Alfred,
16.02.2012