Münster - verschachtelte Formulierungen
» ... Leider greift die Befreiung nicht.
Das ist auch keine Regelung in der Satzung sondern eine offensichtlich falsche Verlautbarung der Verwaltung. Die Satzung gibt das nicht her. In Deinem Fall gezielte Irreführung, mit "Kontext" hat das nichts zu tun. Was man sich dafür kaufen kann, steht in den Sternen.
Die Verwaltung scheint sich auf den Standpunkt zu stellen: Was interessiert mich mein Gewäsch.
Falls Du klagen willst:
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich ab 1.1.2011 zeitlich überwiegend (oder 50:50) in Münster aufgehalten hast und nur melderechtlich falsch registriert warst, ist ein Erfolg fast unvermeidlich.
Aus der Irreführung durch die Behörden könnte man ebenfalls Honig saugen – fragt sich nur, wie ein Richter auf fehlbare Bürokraten und Bürger reagiert. Das System macht keine Fehler>
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kodicic,
16.02.2012
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Alfred,
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