ZWS vermieten oder besser verpachten?
Hallo,
meine Tochter will sich mit ihren Geschwistern zusammen eine Lebensinsel zu Erholungszwecken aufbauen. Sie wohnen am Stadtrand, Nähe B 1. mit extrem hohem Lärmpegel.
Die nach langem Suchen gefundene Möglichkeit ist total heruntergekommen und alle Räume müssen von Grund auf saniert werden. Vermutlich wurde schon mehr als 20 Jahre nichts mehr gemacht. Das Geld des vorigen Besitzers reichte nicht einmal aus für seine Sucht zum Spielen, Trinken, Rauchen usw. Er hatte schon Holzverkleidungen und Balken zum Heizen demontiert.
Der wahre Zustand zeigte sich erst nach und nach. Alle Fußböden müssen komplett erneuert werden. Der Keller ist regelmäßig voller Wasser und sämtliche Wände und Räume sind stets feucht. Teilweise ist nur Baustelle, auch im kleinen Bad usw.
Im Januar kam eine Zahlungsforderung für die Grundsteuer B. Für die Berechnung wurden keine Angaben gefordert. Die Steuer wurde „laut Bemessungsgrundlage“ angesetzt.
Gleichzeitig wurden Angaben für die Berechnung der ZWS gefordert. Wenn keine gemacht werden, wird die ortsübliche Miete als Grundlage für die Berechnung angesetzt.
Das Objekt gehört der Tochter. Genutzt wird es aber von ihren Geschwistern. Eine ZWS war bisher unbekannt. Nun steht die Frage, was in dieser Situation die beste Lösung ist und was anerkannt wird.
Das Objekt wird vor allem zu Lagerzwecken genutzt. Die wenigen bisherigen Aufenthalte dienten erst einmal zur Urbarmachung und Gestaltung des völlig verwilderten Wiesenlandes.
Würde ein Mietvertrag mit einer Miethöhe von 50 € anerkannt werden>
Wenn nicht, was wäre der Mindestbetrag>
Würde auch eine Verpachtung anerkannt werden und evtl. günstiger und wenn ja, in welcher Mindesthöhe>
Wer kennt sich da aus>
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- ZWS vermieten oder besser verpachten? -
Inge,
19.02.2012
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Alfred,
20.02.2012
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