ZWS vermieten oder besser verpachten?

Alfred @, Montag, 20.02.2012 (vor 4708 Tagen) @ Inge

Im
» Internet war bisher nichts über Pacht und ZWSt zu finden.
Weil es auch völlig egal ist, denn beides begründet die Inhaberschaft. Passt der Kommune die Höhe der Miete oder Pacht nicht, greift die „ortsübliche Miete“ oder die Kommune „schätzt“ mehr oder weniger willkürlich den jährlichen Mietaufwand.

Selbstverständlich ist der Bauzustand von Bedeutung.
1. Das „Innehaben einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf“ setzt voraus, dass die Wohnung zum Wohnen genutzt werden kann bzw. sogar genutzt wird - sonst gibt es keine Hauptwohnung.
2. Für die Festlegung der ortsüblichen Miete oder eine Schätzung dürfte eine nicht nutzbare (vermietbare) Wohnung einige Schwierigkeiten bereiten.

Wenn die Gemeinde das nicht einsehen will, hilft allerdings nur noch der (vielleicht erfolgreiche) Weg zum Gericht.

»
»
» » Wenn die Kommune nicht bekannt ist, von der die ZWSt erhoben werden
» soll,
» » ist eine konkrete Antwort nicht möglich.
» » Ganz allgemein_ Wenn die Wohnung erst grundsaniert werden muss, dürfte
» in
» » der Zeit der Sanierung keine ZWSt anfallen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion