ZWS vermieten oder besser verpachten?

Inge @, Montag, 20.02.2012 (vor 4913 Tagen) @ Alfred

Danke für die Antwort.
Es handelt sich um Friedland in Brandenburg.

Wir denken zwar auch so. Doch offensichtlich sind Wasser und Strom, ein WC, ein Dach über dem Kopf und eine Matratze auf dem Fußboden ausreichend, um die ortsübliche Miete als Berechnungsgrundlage für die ZWSt ansetzen und geltend machen zu können. Es ist von keiner Einschränkung die Rede, also auch nicht vom Bauzustand.

Da die Tochter ihren Geschwistern das Objekt zur Verfügung gestellt hat, sollte auch alles seine Ordnung haben - durch diese unerwartete, weil unbekannte ZWSt nun erst recht.
Aus dieser entstandenen Situation heraus resultierte die Frage nach dem Unterschied von Miete und Pacht mit der jeweiligen Mindestsumme. Im Internet war bisher nichts über Pacht und ZWSt zu finden.


» Wenn die Kommune nicht bekannt ist, von der die ZWSt erhoben werden soll,
» ist eine konkrete Antwort nicht möglich.
» Ganz allgemein_ Wenn die Wohnung erst grundsaniert werden muss, dürfte in
» der Zeit der Sanierung keine ZWSt anfallen.


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