ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern
» ... sie laden nur Personen ein, die einen Wohnsitz in Köln haben.
Verstehen muss ich das nicht. Es bleibt seltsam und ist vielleicht sogar diskriminierend.
Hinweis am Rande: Wenn „sie“ von Wohnsitz reden, verstehe ich das erst Mal so, dass Du mit Haupt oder einziger Wohnung in Köln registriert sein musst. Auch in diesem Fall erledigt sich die Frage nach der ZWSt. Da solltest Du hinsichtlich des unklaren Wohnsitzbegriffes mal nachhaken
» Ich schlafe da, esse da, "wohne" halt da.
„Ich wohne halt da“ reicht zur Beschreibung Deiner Wohnverhältnisse nicht aus. Bei der ZWSt gilt: Du musst die Wohnung innehabe, d.h. die rechtliche Verfügungsgewalt wie ein Eigentümer oder Mieter haben. Wenn Deine Bekannten Dich jederzeit „vor die Tür setzen“ können hast Du nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und bist nicht Inhaber der Wohnung. Damit entsteht auch keine Steuerpflicht.
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Doemel,
24.02.2012
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Alfred,
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