ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Alfred @, Samstag, 25.02.2012 (vor 5368 Tagen) @ Doemel

» Also genau hieß es, dass sie nur Personen aus dem Raum Köln und Umgebung einladen, die dort auch gemeldet sind. Einfach wegen der Verfügbarkeit - ist eine größere Firma.
Na gut, das klingt schon etwas anders.

» Also sie könnten mich theoretisch einfach vor die Tür setzen, ja. Kann ich mich in dem Fall denn trotzdem dort melden lassen>
Ja, das musst Du sogar. Im Melderecht geht es nur um das Nutzen einer Wohnung, nicht um das Innehaben. Da warten aber mehrere Fußfallen auf Dich:
1. Das Einwohnermeldeamt im Köln wird Dich mit Hauptwohnung registrieren wollen. Da musst Du gegenhalten. Dazu ist es erforderlich, dass Du Dich wöchentlich nicht an 5 Tagen in Köln aufhältst. Ggf. wird das Einwohnermeldeamt auch einen Mietvertrag von Dir verlangen, um nachprüfen zu können, ob Du wohnberechtigt bist. Da genügt eine formlose Bestätigung Deiner Bekannten, dass Du bei ihnen wohnst/eingezogen bis.
2. Wenn Du mit Nebenwohnung registriert bist, wird das Steuer- und Kassenamt die ZWDt von Dir verlangen, Dagegen musst (und kannst) Du Dich wehren


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