ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Doemel @, Samstag, 25.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Alfred

» » ... sie laden nur Personen ein, die einen Wohnsitz in Köln haben.
» Verstehen muss ich das nicht. Es bleibt seltsam und ist vielleicht sogar
» diskriminierend.
» Hinweis am Rande: Wenn „sie“ von Wohnsitz reden, verstehe ich das erst Mal
» so, dass Du mit Haupt oder einziger Wohnung in Köln registriert sein musst.
» Auch in diesem Fall erledigt sich die Frage nach der ZWSt. Da solltest Du
» hinsichtlich des unklaren Wohnsitzbegriffes mal nachhaken

Also genau hieß es, dass sie nur Personen aus dem Raum Köln und Umgebung einladen, die dort auch gemeldet sind. Einfach wegen der Verfügbarkeit - ist eine größere Firma.

» » Ich schlafe da, esse da, "wohne" halt da.
» „Ich wohne halt da“ reicht zur Beschreibung Deiner Wohnverhältnisse nicht
» aus. Bei der ZWSt gilt: Du musst die Wohnung innehabe, d.h. die rechtliche
» Verfügungsgewalt wie ein Eigentümer oder Mieter haben. Wenn Deine Bekannten
» Dich jederzeit „vor die Tür setzen“ können hast Du nur eine jederzeit
» widerrufbare Wohngelegenheit und bist nicht Inhaber der Wohnung. Damit
» entsteht auch keine Steuerpflicht.

Also sie könnten mich theoretisch einfach vor die Tür setzen, ja. Kann ich mich in dem Fall denn trotzdem dort melden lassen>


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