Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen) @ kröte123

» "Der Ehe-/Lebenspartner ist weder Mitmieter/Miteigentümer noch Mitwbewohner der Nebenwohnung"
Ja, der Satz klingt missverständlich. Er findet aber keine Grundlage im Gesetz noch in der Anleitung zum Erklärungsvordruck. Der Steuertatbestand „Zweitwohnung“ ist nur erfüllt, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen als Nebenwohnung dient. Wenn ich alles richtig verstanden habe, bist Du nur an Deinem Wohnort melderechtlich registriert (mit einziger Wohnung) und in Hamburg überhaupt nicht. Dein Mann ist der einzige inder Familie, der in HH mit Nebenwohnung registriert ist. Damit bist Du nicht steuerpflichtig.

Zum weiteren Vorgehen wäre noch von Bedeutung:
1. Ist die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
- nur an Deinen Mann oder
- an euch beide adressiert, oder
- habt ihr beide je 1 Aufforderung erhalten.
2. Steht der Hinweis auf den Eintrag im Grundbuch im Anschreiben des Finanzamtes>


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