Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4457 Tagen) @ Rebell

Das mag in BY ja durchaus so sein, zumal die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nur sieht, was sie sehen will (was kein Wunder ist). Aber hier geht es um das Hamburger ZWStG, und da ist die Sachlage anders. Was in BY eine ZW sein kann, ist in Hamburg keine.

» Sofortige unbürokratische Abhilfe: Beim Notar und im Grundbuch eine Änderung vollziehen, dann ist das Problem gelöst.
Unbürokratisch ist das ganz bestimmt nicht, und kostet auch Geld. Da gibt es einfachere Methoden, um die Kommunen und Gerichte wenigsten zu ärgern (wenn schon nicht mehr dabei herumkommt). Abgesehen davon: Meines Wissens ergeht bei einem Ehepaar als gemeinsame Eigentümer in Bayern der Steuerbescheid an Mann und Frau gemeinsam.


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