Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer
Melderechtlich registriert bis Du und Dein Onkel derzeit wohl mit einziger Wohnung in Sterup. Wen n Du dort ausziehst und auf die Insel Amrum ziehst bist Du dort mit einziger Wohnung zu registrieren.
Auch wenn Du die Wohnung in Sterup leer stehen lässt, um dort ggf. jederzeit wieder einzuziehen, wird Zweitwohnungsteuer dennoch fällig.Da kannst Du zwar einen langen (und vmtl. erfolglosen) Rechtsstreit um die Frage führen, was im Sinne der Satzung eine Hauptwohnung ist.
Entscheidend für die Steuerpflicht ist dabei nicht die Grundbucheintragung sondern die Tatsache, dass Du Dich nicht der rechtlichen Verfügungsgewalt begibst. Wäre die Wohnung vermietet oder würdest Du sie einem anderen überlassen (einschließlich der rechtl. Verfügungsgewalt) fiele keine Zweitwohnungsteuer an.
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misoqo,
12.03.2012
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Alfred,
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