Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer
Also ein Einfamilienhaus, in dem der Onkel wohnen wird und dort mit einziger Wohnung registriert sein wird.
Wie schon geschrieben, spielen die Eigentumsverhältnisse bei der Zweitwohnungsteuer eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die rechtliche Verfügungsgewalt. Wenn die bei Deinem Onkel liegt, ist er alleiniger „Inhaber“ des Hauses. Eigentümer und Inhaber sind zwei verschiedene Begiffe, und im ZWStR ist ellein das "Innbehaben" von Bedeutung. Da gibt es einigermaßen klare höchstrichterliche Entscheidungen,die derzeit noch von den untergeordneten Verwaltungsgerichten beachtet werden.
Kann sein, dass die Kommune trotzdem Ärger macht (weil sie wegen des Grundbuchintrages eine Zweitwohnung wittert), aber da kann man es ruhig auf eine Klage ankommen lassen (ggf. muss halt ein „Überlassungsvertrag“ her, bei Bedarf rückdatiert auf den Tag Deines Auszugs).
Am Rand: Besuchen kannst Du Deinen Onkel ohne eine Zweitwohnungsteuer befürchten zu müssen.
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misoqo,
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