Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

Alfred @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ misoqo

Entzückend, ein Bürgermeister, der nicht weiß, dass in seiner Gemeinde ZWSt erhoben wird, ein Noch-Einwohner, der glaubt, wenn die Gemeinde ihm schreibt, dass sie ZWSt von ihm haben will, diese auch zahlen wird – egal, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.

Bußgeld:
Im Allgemeinen haben die Kommunen in ihrer Satzung eine Anzeigepflicht verankert (Das Innehaben einer ZW ist innerhalb einer Wochen anzuzeigen – so, oder so ähnlich). Wer die nicht beachtet, kann durchaus mit einem Bußgeld belegt werden.


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