Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer
Entzückend, ein Bürgermeister, der nicht weiß, dass in seiner Gemeinde ZWSt erhoben wird, ein Noch-Einwohner, der glaubt, wenn die Gemeinde ihm schreibt, dass sie ZWSt von ihm haben will, diese auch zahlen wird – egal, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.
Bußgeld:
Im Allgemeinen haben die Kommunen in ihrer Satzung eine Anzeigepflicht verankert (Das Innehaben einer ZW ist innerhalb einer Wochen anzuzeigen – so, oder so ähnlich). Wer die nicht beachtet, kann durchaus mit einem Bußgeld belegt werden.
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misoqo,
12.03.2012
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Alfred,
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