Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS
Zum Sachverhalt:
Du hast in Köln eine Wohnung gemietet, die Du – weil in Köln berufstätig - überwiegend nutzt. Damit war diese Wohnung bei Dir (volljährig, ledig) als Hauptwohnung zu registrieren und es fällt keine ZWSt an. Das Problem dürfte dann allerdings die Nebenwohnung in München werden.
Wenn noch möglich, kannst Du gegen diesen Bescheid klagen und so ggf. die ZWSt vermeiden. Das hat mit der einkommensteuerrechtlichen Erwerbszweitwohnung und den Absetzmöglichkeiten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
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Roman_2012,
14.03.2012
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Alfred,
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