Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Roman_2012 @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4518 Tagen) @ Alfred

Die erste von Dir beschriebene Variante kommt nicht in Frage, da ich damit andere größere Nachteile bekommen würde.
Die Zweite gefällt mir ganz gut, weil auch die Frist zur Erhebung der Klage noch nicht abgelaufen ist. Hättest Du auch weitere, rechtliche Basis/ Infos bzw. gerichtliche Vergleichsentscheide um meine Argumentation besser zu untermauern. Im Bescheid von der Stadt Köln steht nämlich " Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer gemäß §2 Absatz 6 der Kölner Zweitwohungssteuersatzung ist nicht möglich, da Sie nicht verheiratet sind"
Vielen Dank


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