Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Alfred @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4685 Tagen) @ Roman_2012

Es gibt in meinem Beitrag keine zwei Varianten. Nur wenn die Wohnung in Köln die von Dir überwiegend genutzte Wohnung ist, kannst Du Dich mit Aussicht auf Erfolg gegen einen ZWSt-Bescheid wehren. Gem. § 2a der Kölner Satzung ist nämlich die vorwiegend genutzte Wohnung die „Hauptwohnung im Sinne der Satzung“.

Wenn dem so ist, musst Du Deinen melderechtlichen Status berichtigen – so wie das Meldegesetz es vorsieht.

Bei Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen gibt es dafür nur die Alternativen:
- rechtswidrig mit Nebenwohnung in Köln registriert und dort ZWSt zahlen oder
- melderechtskonform mit Nebenwohnung in München registriert und dort die ZWSt entrichten.

Im Übrigen empfehle ich Dir, Dich mit den melderechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Eine Kurzfassung findest Du hier auf der Startseite im Menü unter dem Punkt „Hauptwohnung“.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion