nicht nur Oberstdorf

Gustav @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Alfred

» Endlich wieder einmal ein interessante Entscheidung des Bay. VGH zur
» Zweitwohnungsteuer: Beschluss vom 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 (zu: Au 6 K
» 10.1088)
» Der Landesregierung zu Liebe bemüht der VGH den weiten Gestaltungsspielraum
» des kommunalen Satzungsgebers, der eigentlich normieren kann, was er will.
» Das nur am Rande. In dem Beschluss findet sich eine interessante Aussage zu
» den Begriffen „Wohnung“ und „Hauptwohnung“

Auch folgender Artikel sollte nicht uninteressant sein:
Das deutsche Melderecht
Arne Bensiek, vom 09.09.2010
In Meldestellen muss man an das Gute im Menschen glauben
Beispiel:
Von der Polizei erfährt die Hotelbesitzerin aus Berlin-Neukölln, dass die unbekannten Männer bei ihr wohnen. Offiziell. Und dass sich in der Woche zuvor eben diese 14 Litauer im Bürgeramt des Stadtbezirks angemeldet hätten, alle am gleichen Tag. Die Adresse: Bürgerstraße 42, das Hotel von Wiebke Kindler und ihrem Mann. Nichts haben die beiden davon mitbekommen, niemand hat sie gefragt. So einfach haben es die Betrüger.
Fakt ist
Seit Januar 2004 müssen Bürger, die ihren Wohnsitz in einer Meldebehörde anmelden, keinen Mietvertrag oder Vermieterbescheid mehr vorlegen. Die rot-grüne Bundesregierung wollte seinerzeit das Melderecht vereinfachen, Bürokratie abbauen, der Bund sollte 600.000 Euro pro Jahr sparen. Sechs Jahre später ist die Quittung für die Gesetzesänderung verheerend. Jeder kann sich überall anmelden, egal ob man wohnt, wo man vorgibt zu wohnen. Die Mitarbeiter der Meldestellen müssen an das Gute im Menschen glauben. Wer sich anmeldet, versichert mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Geprüft wird das nicht. Der Bund der Kriminalbeamten (BdK) schätzt, dass es als Folge dessen allein in Berlin 200.000 Scheinwohnsitze gibt. Obwohl das Meldeprozedere für ganz Deutschland gilt, kennt man das Problem vor allem in Großstädten.


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