ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

Alfred @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4658 Tagen) @ fidibus88

Ich vermute mal: Angemeldet hast Du nicht eine Zweitwohnung beim Kassen- und Steueramt, sondern eine Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt („Meldehalle“).
Vor dem Bescheid sollte die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kommen, das kann in Köln erfahrungsgemäß 2 bis 6 Jahre dauern – manchmal auch mehr. Du kannst das Ganze möglicherweise beschleunigen, wenn Du unaufgefordert eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abgibst. Was dann passiert, ist unabsehbar, denn für so einen Fall liegen keine Erfahrungswerte vor.
Fällig sind allerdings 10% und nicht 7% der „Nettokaltmiete“- da solltest Du etwas mehr zurücklegen.


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