ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

Alfred @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4371 Tagen) @ fidibus88

» Hallo,
»
» das mit den 7% stimtm schon, ...
Stimmt nicht, denn von der Nettokaltmiete wird nichts abgezogen. Sollten aber bei der von Dir zu entrichtenden “Bruttomiete“ die Vollmöblierung eingeschlossen sein, werden davon 30% zur Berechnung der Kaltmiete abgezogen. Wenn auch Nebenkosten und Heizung in der Miete eingeschlossen sind, werden sogar weitere 20% abgezogen.

» Das kann es ja auch nicht sein oder> In der Satzung steth etwas von alle 6 Monate..
Das kann durchaus sein. In der Satzung steht viel. Aber das Kassen- und Steueramt ist chronisch überarbeitet, da geht schon mal was unter.

» Ich war beim Einwohnermeldeamt und habe eine Zweitwohnung eintragen lassen
Beim Einwohnermeldeamt hast Du Dich mit einer Nebenwohnung registrieren lassen. Aber nicht jede Nebenwohnung ist nach der Kölner Satzung auch eine Zweitwohnung.

» ...Zeitgleich auch beim Steueramt die Zweitwohnung. Denen habe ich ihr Formular samt Mietvertrag zugeschickt, aber bisher nichts mehr gehört.
Damit hast Du wahrscheinlich die dorft öffentlich Bediensteten völlig verunsichert.


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