Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr
Im Endeffekt zahlst Du – sofern Du volljährig und ledig bist und die Wohnung nicht vorwiegend nutzt - nur für die Zeit, die Du mit Nebenwohnung registriert bist.
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- Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr -
alexmliguori,
24.04.2012
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Alfred,
24.04.2012
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Gustav,
24.04.2012
- Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr - Himbim13, 24.04.2012
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Gustav,
24.04.2012
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Alfred,
24.04.2012