Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Alfred @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4613 Tagen) @ alexmliguori

Im Endeffekt zahlst Du – sofern Du volljährig und ledig bist und die Wohnung nicht vorwiegend nutzt - nur für die Zeit, die Du mit Nebenwohnung registriert bist.


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