Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Gustav @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4476 Tagen) @ Alfred

» Im Endeffekt zahlst Du – sofern Du volljährig und ledig bist und die Wohnung nicht vorwiegend nutzt - nur für die Zeit, die Du mit Nebenwohnung registriert bist.

Solltest Du allerdings alleinstehend und weniger als 25 000 € Jahreseinkommen in Summe der positiven Einkünfte nachweisen können zahlst gar keine Zweitwohnungssteuer, da kannst Dich wegen Geringverdienerregelung befreien lassen.

Ich finde diese Münchner Satzung ist sehr bürgerfreundlich im Verhältnis zu jenen Satzungen in Fremdenregionen!
trotzdem müsste der Gesetzgeber eine bessere Regelung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich, wie von Seehofer jüngst angekündigt, zum Thema machen..


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