Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Himbim13 @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4476 Tagen) @ Gustav

bist.
»
» Solltest Du allerdings alleinstehend und weniger als 25 000 €
» Jahreseinkommen in Summe der positiven Einkünfte nachweisen können zahlst
» gar keine Zweitwohnungssteuer, da kannst Dich wegen Geringverdienerregelung
» befreien lassen.
»
Soweit der Antrag fristgerecht gestellt wird!


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