Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Himbim13 @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4613 Tagen) @ Gustav

bist.
»
» Solltest Du allerdings alleinstehend und weniger als 25 000 €
» Jahreseinkommen in Summe der positiven Einkünfte nachweisen können zahlst
» gar keine Zweitwohnungssteuer, da kannst Dich wegen Geringverdienerregelung
» befreien lassen.
»
Soweit der Antrag fristgerecht gestellt wird!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion