ZWS Bonn mit "Kinderzimmer" EWS ?!

Alfred @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 5158 Tagen) @ Keksen

Wenn Du mehr als eine Wohnung nutzt, richtet sich die melderechtliche Registrierung nach dem Meldegesetz des Landes NRW (Hauptwohnung und Nebenwohnung - s.a. hier, Startseite, Menü, "Hauptwohnung").
Entscheidend ist, wo Du Dich zeitlich rein quantitativ vorwiegend aufhältst. Ob Du die Wohnung innehast oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Zuständig für die melderechtliche Registrierung ist in Deinem Fall die Stadt Bonn
Das von Dir angezogene Urteil ist überholt.
Am Rande:
Wohnsitze werden weder an-, noch ab-, noch umgemeldet.


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