ZWS Bonn mit "Kinderzimmer" EWS ?!

Alfred @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 5012 Tagen) @ Keksen

» Warum und wieso kann man einfach sowas ersetzen>!
Ober sticht Unter – das sachgerechte Urteil von 2005 ist vom VG Lüneburg; BVerwG und BVerfG haben anders entschieden. Danach ist auch der zweitwohnungsteuerpflichtig, der einen einzigen Raum zum Wohnen oder Schlafen nutzt und diesen innehat.

Registriert werden vom Einwohnermeldeamt Haupt- und Nebenwohnung. Wenn Bonn zur Hauptwohnung wird: Bei Behörden ist im Allgemeinen keine Änderung erforderlich (ausgenommen BAFöG/Sozialleistungen).
Bei Banken ist es zweckmäßig und eigentlich erforderlich, aber die rühren sich ggf. schon und fragen nach.
Sinngemäß gilt dies auch für Versicherungen.
Vereine usw. können weiter über die elterliche Wohnung laufen.
Kfz muss umgemeldet werden.


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