Schildbürger und Melderecht

Rebell @, Freitag, 10.08.2012 (vor 4778 Tagen) @ Alfred

» Hinsichtlich der Zweitwohnungsteuer verweist sie auf
» „zweitwohnsitzsteuer.de“. Der Artikel ist nachzulesen unter:
» https://www.dbwv.de/web/dbwv/extranet_dbwv_cb.nsf/vwContentByKey/W28WPAEN947DBWNDE
» Dazu gehören noch Interviews mit Kommunalpolitikern (Bürgermeistern der Garnisonstädte Munster, Bonn, Wilhelmshaven, Potsdam, Merzig),

Der Hinweis auf dieses Forum ist grundsätzlich zu begrüßen, wer jedoch die Meinung vertritt, dass Politker egal zu welcher Parteizugehörigkeit nur einen blassen Dunst und Ahnung über die Zusammenhänge hätten, das muß man einfach vergessen.

Einwohnerveredelung ist das Gebot der Stunde, den Rest kapiert keiner!
Meine längst gemachte Forderung wird ignoriert, denn das ganze Problem wäre gelöst, wenn die Diskrimminierung des Bürgers mit Zweitwohnsitzbezeichnung in die Hölle geschickt würde und es keinen Unterschied gäbe beim kommunalen Finanzausgleich zwischen Erst- und Zweitwohnsitz. Sooo einfach. aber dazu müssten eben Menschen mit Verstand zur Ausarbeitung von Gesetzen beigeladen werden.
Die hier angesprochene Meldegestzesänderung schreit zum Himmel! von allen guten Geistern verlassen>

Allmählich muss der Eindruck erweckt werden, sämtlich Parlamentarier sind überflüssig, man könnte auf alle verzichten, dabei Geld sparen und alle Entscheidungen dem Bundesverfassungsgericht übertragen und der Bundesrat - als ein kleines Kontrollgremium hat die Aufgabe zu prüfen!
Davon dürfte keiner einer Partei angehören.


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