Schildbürger und Melderecht

Yvonne Winkler @, Samstag, 11.08.2012 (vor 5200 Tagen) @ Alfred

Inhaltlich hast Du recht, Alfred, aber abgesehen von der von Dir zitierten kleinen Ungenauigkeit und dem Wohnsitzgeschnorchel ist der Artikel doch in Ordnung.

» Die Interviews mit den Kommunalpolitikern hätte man sich sparen können.

Hätte man vielleicht aus Sicht derjenigen, die sich mit dem Thema befassen, was bei der Zielgruppe des Artikels mutmaßlich nicht der Fall ist und indem man Kommunalpolitiker in die Diskussion einbindet erreicht man, dass sie für die Belange der Bundeswehr sensibilisiert werden. Das einfachste wäre es, für Bundeswehrangehörige in den Zweitwohnungsteuersatzungen der Truppenstandortkommunen einen -freilich juristisch haltbaren - Ausnahmetatbestand einzufügen.

» Natürlich wird der übliche Unfug wiedergekaut: z.B.: „Verheiratete mit
» Zweitwohnsitz sind seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von
» der Steuerpflicht befreit“.
ist so gelesen falsch, da unvollständig. Der Autor ging offenbar davon aus, dass die Bundeswehrangehörigen sämtlich berufsbedingt die Nebenwohnung melden müssen.

Das Problem rechte Tasche, linke Tasche haben wir in vielen Bereichen. Ich erinnere nur an die Bundesknete nach dem BAFöG, die über die ZWS wieder in die Tasche der Kommune fließt.

Warum deine Überschrift allerdings Schildbürger und Melderecht heißt, erschließt sich mir nicht so recht.


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