Zweitwohnungsanmeldung

Gustav @, Sonntag, 12.08.2012 (vor 4515 Tagen) @ Alfred

» Die alte Leier: Der „Bürger“ und die „Schwester“ sind nirgendwo mit Erst- » oder Zweitwohnsitz registriert.
» AmRande: Wenn der „Bürger“ gelegentlich bei der „Schwester“ übernachtet, wäre das melderechtlich nur relevant, wenn er die Wohnung der „Schwester“ » auch bezogen hat.

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Darlegung, nur noch hierzu ein kleiner Hinweis bzw.offfene Frage, "nirgendwo" ... registriert stimmt in diesem Falle nicht.
Offen ist der Begriff die "Wohnung der Schwester" bezogen hat.
Ab welchem Zeitpunkt bzw. Dauer des Aufenthalts geht man denn von bezogen aus >
Gibts da eine Definition>


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