ZWSt. bei Erwerbszweitwohnungen im gemeinsamen Eigentum?

TJK @, Samstag, 22.09.2012 (vor 4293 Tagen)

Armes Allgäu!

Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit - und ausschließlich wegen dieser - bin ich gezwungen, in einer kreisfreien Stadt im Allgäu eine Zweitwohnung zu unterhalten. 2010 erfolgte der gemeinsame Kauf mit meiner Frau zusammen und ab Sommer 2010 deren Nutzung durch mich. Ordnungsgemäß mit zweitem Wohnsitz gemeldet und mit den gewünschten Unterlagen (Steuererklräung und Bescheinigung des Arbeitgebers) erhielt ich den Steuerbescheid, dass diese Wohnung als nicht zweitwohnungssteuerpflichtig eingestuft sei. Meine Frau ist nur am Hauptwohnsitz gemeldet.

Im Sommer dieses Jahres erhielten meine Frau und ich ein Schreiben, dass der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft sei, da meine Frau Miteigentümer der Wohnung sei und deshalb Zugang zur Wohnung hätte. Dabei sei irrelevant, ob sie gemeldet sei oder nicht. Ebenfalls irrelevant sei die Nutzung als Erwerbswohnung. Nach sinnlosem Schriftwechsel (Grundtenor: "egal was man schreibt, es interessiert mich nicht!")), liegt nun dem OB mein letztes Antwortschreiben und mir ein Steuerbescheid (rückwirkend für das gesamte Jahr 2012!) vor. Sollte bis Anfang dieser Woche keine Reaktion erfolgen, werde ich von der Kostendeckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen und Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg einreichen lassen.

Momentan versucht auch die Stadt München diese Methode, wurde dort (gem. Internet-Recherche)auch ein Ehepaar zur Veranlagung herangezogen, wobei als Begründung die Tatsache genannt wurde, dass die Ehefrau Eigentümerin sei und deshalb Zugang hätte - die dort angeführte berufsbedingte Notwendigkeit wurde auch negiert.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht> Laufen hier bereits Verfahren>

Ist es sinnvoll, die Eigentumsverhältnisse so zu ändern, dass ich alleiniger Eigentümer werde> (Die Kosten für die Umschreibung sind im Vergleich zu 10 Jahren Zweitwohnungssteuer "Peanuts".)


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