ZWSt. bei Erwerbszweitwohnungen im gemeinsamen Eigentum?

Alfred @, Sonntag, 23.09.2012 (vor 4226 Tagen) @ TJK

Es sollte relativ einfach sein: Wer keine (melderechtliche) Hauptwohnung hat, kann nach den meisten bayerischen Satzungen keine weitere Wohnung innehaben. Der Besitz einer Wohnung ist zweitwohnungsteuerrechtlich damit völlig uninteressant. Das Institut der ehelichen Gütergemeinschaft wird hier missbraucht.

Ggf. muss die Ehefrau ihren Anteil an den Ehemann "vermieten" - rückwirkend, mit dem Tag des Einzugs. Das ist zwar Unsinn - aber wenn der Amtsschimmel es so will ... Wenn die Frist noch läuft, mit dieser Begründung erst mal Widerspruch einlegen.

Hat mit dieser Begründung m.W. noch keiner versucht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion