zwst bei unverheiratetem paar mit gemeinsamen kind

Himbim13 @, Dienstag, 30.10.2012 (vor 4605 Tagen) @ bruno

» für tips und hilfen sage ich schon jetzt vielen dank.

Zu Ihrer Frage:
Meines erachten sehe ich drei Möglichkeiten.
1.Suchen Sie im Internet „Tu Austria nube“ und setzen Sie diese Antwort um.
2.Sie stellen sich auf die Seite von Mars und führen einen Rechtsstreit mit der Behörde (Erfolg>)
3.Sie lesen das Folgende und üben Ihr Votum bei den nächsten Wahlen aus.

Sehr geehrter/e Zweitwohnungsteuer Betroffener/ne.
Ihre Anfrage in diesem Forum kennzeichnet doch wieder einmal den Irrsinn dieser Steuer. Sie widerspricht der von Herrn Gauck vertretenen These, diese Republik wäre ein Land in dem Eigenverantwortung in Freiheit als oberste Priorität gegeben wäre.
Im Gegenteil, diese Steuer mit ihren vielfältigen Facetten, gleichend einer Krake, die der Normalbürger in keinster Weise durchschaut, wie Sie bereits an den unterschiedlichen gut gemeinten Ratschlägen zu dieser Steuer in diesem Forum erkennen können, kennzeichnet Diese viel eher als Ausbeutung und Unterdrückung der Bürger. Es erinnert an frühere Kleinstaaterei der letzten Jahrhunderte. Diese Sachlage wird von den Gerichten, als auslegende Institutionen der von den Politikern verabschiedeten Gesetze und Verordnungen wie in den vergangenen Systemen postuliert. Wer glaubt auf dem Rechtsweg eine grundlegende Veränderung zu bekommen geht einem Irrglauben nach. Wenn bereits entschieden wurde, dass eine solche Steuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist wird höchstens in Nuancen entschieden.
Eine Änderung oder Abschaffung dieser Neidsteuer kann oder wird nur auf dem politischen Weg erreichbar sein. 2013 sind Bundestagswahlen und in einigen Bundesländern, wie in Bayern Landtagswahlen. Die Landesregierungen entscheiden, ob diese Neidsteuer von den Kommunen erhoben werden können. Die Zweitwohnungsteuerzahler sind aber durch die Landeswahlgesetze bei Kommunalwahlen ausgeschlossen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit im Rahmen ihres Wahlrechtes auf Länder- bzw. Bundesebene ihre Ablehnung den Verantwortlichen durch ihr Votum klar zu machen.
Eine Rechtfertigung der Einwohnerveredlung mittels den Landesmeldegesetz (behördliche Festsetzung der Hauptwohnung) entspricht bei den heutigen Datenübermittlungsmöglichkeiten steinzeitlichen Verhaltens. Es stellt sich die Frage ob dieser Dirigismus nicht einen Eingriff in den ausschließlichen privaten Freiraum eines Bürgers darstellt, der durch die Grundrechte der Menschwürde geschützt und jedem Eingriff des Staates entzogen sein dürfte.
Nur eine Geschlossenheit der Betroffene als stetiger Tropfen dürfte dazu führen den Stein der Ignoranz zu höhlen. Ein Zusammenschluss wie in Bayern (s. Rebell) sollte überlegenswert sei.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion