zwst bei unverheiratetem paar mit gemeinsamen kind

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4604 Tagen) @ Alfred

» Einfach das Melderecht beachten - dann dürfte keine ZWSt anfallen.
» Wo der Wohnsitz liegt, ist bei der ZWSt unbedeutend.

Yep, das wäre hilfreich


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