Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

Alfred @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4269 Tagen) @ comptonpolarimeter

Wenn Du Dich nur „besuchsweise“ bei Deiner Mutter aufhältst, muss das melderechtlich nicht erfass werden. Du musst bei den Formulierungen nur aufpassen, um die doppelte Haushaltsführung nicht zu gefährden. Denn besonders überzeugend ist es nicht, wenn Du behauptest, dass Köln Dein Lebensmittelpunkt sein soll und Du dort überhaupt nicht „wohnst“. Allerdings interessiert sich das FA meist nicht für melderechtliche Dinge - dait nur von Bedeutung, dass Du an Deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt führst oder maßgeblich (finanziell) an der Haushaltsführung beteiligt bist.


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