Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?
» ...Mindestdauer von 6 Monaten gilt, hat sich die Sache wohl erledigt, was>
Richtig, in Berlin besteht bei einer Aufenthaltsdauer von nicht länger als 6 Monaten keine Meldepflicht.
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Fritz Mustermann,
30.11.2012
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Alfred,
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Rebell,
01.12.2012
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