Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Alfred @, Freitag, 30.11.2012 (vor 4410 Tagen) @ Fritz Mustermann

» ...Mindestdauer von 6 Monaten gilt, hat sich die Sache wohl erledigt, was>
Richtig, in Berlin besteht bei einer Aufenthaltsdauer von nicht länger als 6 Monaten keine Meldepflicht.


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