Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Rebell @, Samstag, 01.12.2012 (vor 4409 Tagen) @ Alfred

» was>
» Richtig, in Berlin besteht bei einer Aufenthaltsdauer von nicht länger als 6 Monaten keine Meldepflicht.

Ja in Berlin gehen die Uhren scheinbar auch anders, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist scheinbar grenzenlos auslegbar>
Nicht von ungefähr zahlen einige Bundesländer an jene die es nicht schaffen ihre eigenen Finanzen zu beherrschen>
Oder aber die Dummen bleiben die Dummen >
Berliner sind nicht mal fähig einen Flugplatz zu bauen, geschweige die Finanzen in Griff zu bekommen, aber wo Hilfe herkommt kann den Berlinern wohl egal sein in der Hauptsache man ist hilfbedürftig und das funktioniert bestens.

Wie wäre es denn in ganz Deutschland die Zweitwohnungssteuer nur an eine Aufenthalt von mehr als 6 Monaten zu koppeln >
In Oberbayern dagegen gibt es nur eine Befreiung von der Zwst. wenn die Eigennutzung weniger als 2 Wochen der Fall ist!

Das alles ist Deutschland >


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion