Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?
» Ja in Berlin gehen die Uhren scheinbar auch anders, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist scheinbar grenzenlos auslegbar>
Hier wird nichts ausgelegt, und mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht hat die Befreiung von der Meldepflicht nichts zu tun.
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Fritz Mustermann,
30.11.2012
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Alfred,
30.11.2012
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Rebell,
01.12.2012
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