Zweitwohnung Hamburg (Untermiete Hamburg) - Hauptwohnsitz Nü

Alfred @, Montag, 21.01.2013 (vor 4324 Tagen) @ Aepfelchen

Wenn Du einen Vollzeit (mit 5-Tg-Woche) in HH arbeitest, ist die Auskunft der Meldebehörde in HH richtig. Melderechtlich ist Deine Wohnung in HH die Hauptwohnung, wenn Du gleichzeitig eine weitere Wohnung in N beibehältst. Bei einer4-Tage-Woche (und/oder Außendiensttätigkeit mit auswärtiger Übernachtung) könnte das schon anders aussehen.

Zweitwohnungssteuerechtlich bist Du bei der Kombination HW in HH und NW in N in Nürnberg zweitwohnungsteuerpflichtig. Bei der Kombination NW in HH und HW in N bestünde in HH keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Keine Zweitwohnungsteuer würde fällig, wenn die Wohnung in HH melderechtlich als einzige Wohnung registriert wäre.

Einkommensteuerrechtlich ist die Wohnung in HH dann eine Erwerbszweitwohnung, wenn Du in N Deinen Lebensmittelpunkt hast (z.B. Wohnort des Sohnes, Freunde/Bekannte, Vereine) und dort einen (eigenen) Haushalt führst bzw. dort maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt bist. Das dürfte bei Dir zutreffen.

Wenn der Sohn in N. wohnt und mit alleiniger Wohnung registriert ist, könntest Du ihn eigentlich jedes Wochenende besuchen, ohne melderechtlich registriert werden zu müssen. Voraussetzung wäre allerdings, dass Du aus Deiner Wohnung in N ausziehst - was die Sache wacklig macht.

Die Frage nach dem Wohnsitz führt hier - wie immer - nicht weiter.


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