Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4363 Tagen) @ vertigo75

Nach dem Bremer Zweitwohnungsgesetz ist jede Wohnung, die dem Inhaber als Nebenwohnung dient eine Zweitwohnung. Nach Auffassung ist diese Vorschrift verfassungswidrig. Mit dem Zitat soll eine Diskriminierung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateten durch den satzungsrechtlichen Steuertatbestand vertuscht werden. Denn wenn ein nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter berufsbedingt eine weitere Wohnung am Arbeitsort nutzt, die Familie (in Deinem Fall Deine Frau) aber weiterhin am bisherigen Ort wohnt, ist dort die von der Familie vorwiegend genutzte Wohnung, denn die Wohnung am Arbeitsort wird ja nur von Dir allein benutzt. Melderechtlich müsstest Du Dich in so einem Fall am Arbeitsort mit Nebenwohnung registrieren lassen, egal ob Du diese Wohnung vorwiegend oder zeitlich untergeordnet nutzt.

Wenn Du es ganz eigennützig betrachtest, wird vermutlich eine Zweitwohnungsteuer in Bremen für Dich kostengünstiger sein als in Aachen. Alles andere wird sich vermutlich nur über ein Gericht erreichen lassen.


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