Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag
Für das weitere Vorgehen fehlen mir einfach ein paar Angaben.
1. Von wann bis wann warst Du in Berlin mit Nebenwohnung registriert?
2. Da kein Mietvertrag existiert: Ist es richtig, dass Dein Freund Dir nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten hat und Dir nicht die Verfügungsbefugnis über die von Dir genutzten Räume überlassen hat.
3. Hast Du in der Zweitwohnungsteuererklärung angekreuzt, dass Du steuerpflichtig bist oder hast Du – was in Deinem Fall zutreffen dürfte – angegeben, dass “aus sonstigen Gründen“ keine Steuerpflicht besteht und dies „auf gesondertem Blatt erläutert“?
4. Was soll "zeitweiliger Zweitwohnsitz" in Berlin bedeuten? Wer hat Dich danch gefragt bzw. wo hast Du das angegeben?
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mrls,
31.01.2013
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Alfred,
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- Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag - Himbim13, 05.08.2013
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