Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag

mrls, Donnerstag, 31.01.2013 (vor 4347 Tagen) @ Alfred

1. Von wann bis wann warst Du in Berlin mit Nebenwohnung registriert?
Theoretisch bin ich immernoch mit Nebenwohnung regtriert, da ich mich nicht abgemeldet habe. Dort gewohnt habe ich von August 2011 - April 2012, habe dann wieder in meinem Erstwohnsitz gelebt. Seit Dezember 2012 "wohne" ich übergangsweise wieder dort. Morgen ziehe ich jedoch um und melde mich dann um.

2. Da kein Mietvertrag existiert: Ist es richtig, dass Dein Freund Dir nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten hat und Dir nicht die Verfügungsbefugnis über die von Dir genutzten Räume überlassen hat.

Das ist richtig. Ich war während der Zeit auf der Suche nach einer eigenen Wohnung.

3. Hast Du in der Zweitwohnungsteuererklärung angekreuzt, dass Du steuerpflichtig bist oder hast Du – was in Deinem Fall zutreffen dürfte – angegeben, dass “aus sonstigen Gründen“ keine Steuerpflicht besteht und dies „auf gesondertem Blatt erläutert“?

Ich habe "Eine Steuerpflicht bestand nur von ... " angekreuzt, weil ich mir unsicher war.

4. Was soll Wzeitweiliger ZweitwohnsitzW in Berlin bedeuten? Wer hat Dich danch gefragt bzw. wo hast Du das angegeben?
Ich habe das nirgends angegeben, das ist lediglich die Überschrift dieses Beitrags. Entschuldige für die Verwirrung.


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