Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag

Alfred @, Donnerstag, 31.01.2013 (vor 4347 Tagen) @ mrls

1. Du bist also seit August 2011 – also länger als 1 Jahr - in Berlin mit Nebenwohnung registriert. Ob das richtig ist/war lassen wir vorerst mal dahingestellt. Aber ich verstehe jetzt, warum Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest.

2. Hast Du zu "Eine Steuerpflicht bestand nur von ... " wie gefordert eine Erläuterung auf gesonderten Blatt abgegeben oder hast Du „nur“ die Steuererklärung ohne eine Anschreiben abgegeben?


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