Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag
1. Du bist also seit August 2011 – also länger als 1 Jahr - in Berlin mit Nebenwohnung registriert. Ob das richtig ist/war lassen wir vorerst mal dahingestellt. Aber ich verstehe jetzt, warum Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest.
2. Hast Du zu "Eine Steuerpflicht bestand nur von ... " wie gefordert eine Erläuterung auf gesonderten Blatt abgegeben oder hast Du „nur“ die Steuererklärung ohne eine Anschreiben abgegeben?
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mrls,
31.01.2013
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Alfred,
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- Zeitweiliger Zweitwohnsitz in Berlin ohne Mietvertrag - Himbim13, 05.08.2013
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