Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben

vore289, Mittwoch, 27.03.2013 (vor 4457 Tagen)

Hallo

Ich habe gelesen, dass man die Zweitwohnungssteuer anteilig als Werbungskosten absetzen kann, wenn die Wohnung als Kapitalanlage über eine Vermietungsagentur vermietet ist und der Eigentümer in dem Verwaltungsvertrag ein Recht auf Eigennutzung für einen beschränkten Zeitraum hat.

Weiß jemand, wie man das genau macht?

Beispiel für 1 Jahr (365 Tage):

  • Die Wohnung ist an 180 Tagen durch Vermietungsgesellschaft an fremde Feriengäste vermietet.
  • Der Eigentümer hat das Recht auf Eigennutzung für 4 Wochen (28 Tage) vertraglich vereinbart
  • Der Eigentümer zahlt für das Selbstnutzungsrecht eine reduzierte Zweitwohnungssteuer in Höhe von 800 EUR.
  • Der Eigentümer hat die Wohnung eidesstattlich versichert nur 14 Tage selbst genutzt
  • Die restliche Zeit (365-180-14) also 171 Tage steht die Wohnung leer (das ist in diesem Ort durchaus üblich und wird steuerlich im Sinne einer dauerhaften Vermietungsabsicht nicht beanstandet)


Wie wird die Zweitwohnungssteuer aufgeteilt um sie teilweise als Werbungskosten abzuschreiben?

Danke für die Hilfe


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