Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben

Alfred @, Mittwoch, 27.03.2013 (vor 4457 Tagen) @ vore289

Zu dem Beispiel:
Das kann man, z.B. wenn man erkennender Spruchkörper, ist auch anders sehen. Hängt von der Satzung ab. Wenn die Wohnung an 180 Tagen vermietet wird, besteht für den Eigentümer eine tatsächliche Verfügbarkeit an 185 (in Schaltjahren an 186) Tagen, was im Allgemeinen nicht zu einer Reduzierung der ZWSt führt. Die tatsächliche Nutzung kann da durchaus gegen Null tendieren.

Für den Zeitraum, in dem die Immobilie fremdvermietet ist, kann die Zweitwohnungsteuer anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. D.h. hier bei einem Jahresbetrag also ca. 50%. Das FA dürfte sich aber vermutlich nicht an der ZWSt beteiligen, wenn sie nur für den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts des Eigentümers (oder wie hier: seiner Tochter) erhoben wird.


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