Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten abschreiben

vore289, Mittwoch, 27.03.2013 (vor 4613 Tagen) @ Alfred

Habe das Urteil wieder gefunden, bin allerdings kein "Kaufmann" sodass ich es nicht komplett interpretieren kann.

Hier das Urteil: BFH Az: IX R 58/01: Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Zu finden bei: http://lexetius.com/2002,2593

Vielleicht kann es einer der Profis deuten und umsetzen.

Danke vorab


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