Es darf gelacht werden

Alfred @, Samstag, 06.04.2013 (vor 4448 Tagen)

Da erkennt ein Gericht
„... erfasst die Zweitwohnungsteuer die Steuerpflichtigen völlig unabhängig von ihren familiären Verhältnissen und Bindungen am Haupt- oder Zweitwohnsitz.“
Abgesehen vom Wohnsitzgeschnorchel ist diese Erkenntnis in der Theorie ja richtig – aber völlig neben der (Satzungs)wirklichkeit.


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