Es darf gelacht werden
Da erkennt ein Gericht
„... erfasst die Zweitwohnungsteuer die Steuerpflichtigen völlig unabhängig von ihren familiären Verhältnissen und Bindungen am Haupt- oder Zweitwohnsitz.“
Abgesehen vom Wohnsitzgeschnorchel ist diese Erkenntnis in der Theorie ja richtig – aber völlig neben der (Satzungs)wirklichkeit.
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Alfred,
06.04.2013
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Himbim13,
07.04.2013
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Rebell,
07.04.2013
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Alfred,
07.04.2013
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Alfred,
07.04.2013
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Tilly,
11.04.2013
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Himbim13,
07.04.2013