Es darf gelacht werden

Himbim13 @, Sonntag, 07.04.2013 (vor 4448 Tagen) @ Alfred

Die Justiz ist auf die Vorgaben des Gesetzgebers (=Gesetze)angewiesen – wie sonst sollte ein Urteil zustande kommen!

Richtig! Verantwortlich sind alleine die Legislativen (spricht Landesregierenden) der Bundesländer.
Denen, nachdem es sich um keine Bundessteuer handelt, alleine eine Regelung in der KAO zusteht.
Sie, die von dem Volk Gewählten, sind die, die die Verantwortung tragen. Auch wenn versucht wird die Verantwortlichkeit auf die Kommunen infolge des kommunalen Selbstverwaltungsrechts abzuschieben.

Zu Zeiten des Franz Josef Strauß wurde diese Steuer als Bagatellesteuer in Bayern nicht erhoben. Es war die Ära des Herrn Stoiber, der die KAO änderte und ein Ministerpräsident Seehofer, der sich noch nicht einmal zu einen Gespräch mit den Betroffenen einlässt. Obwohl er die Landflucht, verursacht durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer der Städte und damit bedingt ein Statuswechsel eine Verarmung der Landgemeinden infolge des Kommunal Finanzausgleich zur Chefsache machte.

Vor der Wahl in Baden-Württemberg mahnte der Altpräsident Teufel, die CDU solle sich anstelle um andere Wählergruppen zu buhlen sich um den alten Wählerstamm zu bemühen. Das Ergebnis ist die Folge! Darf man deshalb nicht die Frage stellen, wer die eigentlichen Brandstifter sind?

Gerichtlich ist das Thema zu 89% ausgereizt. Es sei denn eine Kommune macht in ihrer Zweitwohnungsteuersatzung einen derartigen Lapsus wie in Halle.
Es ist ein Wahljahr. Man kann Niemand abhalten seinen Metzger selbst zu wählen!


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