Steuerbehörde

Himbim13 @, Montag, 22.04.2013 (vor 4437 Tagen) @ Alfred

Daneben.
Das Steuergeheimnis kann man gegenüber einer Steuerbehörde wohl kaum dahin geltend machen, dass man ihr berechtigte Auskünfte verweigert
.

Das mag auf diesen Punkt bezogen richtig erscheinen. Nur wer springt denn da aber zu kurz? Und wer liegt denn daneben?
Wer, Herr Alfred, formuliert denn und entscheidet über den Text der KAGO?
Ist es Die Kommune? Die Bundesregierung? Oder ist es der Landtag mit der Legislative eines Bundeslandes?!
Wer hat denn die Geringverdienerklausel in die KAGO eingefügt und die Normen, bzw. die Verwaltungsvorschrift zur Erhebung dieser Steuer dort festgelegt? Ist damit nicht erst das kommunale Steueramt in die jetzige Lage versetzt worden?
Ich schätze Ihre Argumentation. Diese erfolgt aber zum größten Teil aus dem Blickwinkel eines Teleobjektives. Der Blickwinkel eines Weitwinkelobjektives ist jedoch viel aufklärender.
Ist es nicht ein demokratisches Recht, noch dazu vor einer Landtagswahl, auf die Wurzeln dieser Steuer zu verweisen und die Betroffenen vor ihre Metzger zu warnen. In einem anderen Beitrag habe ich bereits schon auf die Einstellung aller Parteien in diesem Landtag zu dieser Steuer verwiesen. Wenn ich damals auch auf die Nichtwählerpartei verwies, bietet sich doch eine „Alternative für Deutschland“ an.
Was kann man also Falsch machen?


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