Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen
Die Lohnsteuerklärung hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.
Wenn Du keine Erklärung zur ZWSt abgegeben hat, weiß ich nicht, wie der ZWSt-Bescheid zustande gekommen ist.
Näheres zur ZWSt lässt sich nur sagen, wenn man die Satzung kennt bzw. die Gemeinde, die von Dir die ZWSt verlangt. Ich nehme mal an, dass Du dort seit 2010 (?) mit Nebenwohnung registriert bist.
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pelem,
19.05.2013
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Alfred,
19.05.2013
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pelem,
29.05.2013
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Alfred,
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29.05.2013
- Keine Lohnsteuererklärung, jetzt hohe ZWS Forderungen - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
19.05.2013